Fazit: stellen Sie aus, melden Sie bei den Ausstellungen: zeigen Sie der Welt der Tierärzte, dass Ihre Hunde GANZ NORMALE liebe Hunde sind, die weder Leiden noch Schäden noch Schmerzen davon tragen, so zu sein wie sie sind!
Wenn nicht gemeldet wird, dann wird irgendwann der Punkt erreicht sein, dass Nackthunde hierzulande nur noch aus dem Ausland oder von Vermehrern kommen werden.
Was beinhaltet der “Wesenstest” in einer Zuchtzulassung? Wie könnten die Anforderungen gestaltet sein? Worauf sollte man möglicherweise vorbereitet sein.
Der VDH hat ein interessantes Video veröffentlicht, in dem mögliche Verhaltensstichproben im Rahmen einer Zuchtzulassung vorgestellt und erörtert werden.
https://www.vdh.de/service/zuchtzulassung/
Bitte beachten:
auch wir müssen uns an die jeweilig gesetzlich vorgeschriebenen Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie halten.
Daher kann es passieren dass die Termine aus diesen Gründen, möglicherweise auch kurzfristig, abgesagt werden müssen.
07.10.2023 in Baunatal, Richter: Herr H. Wagner
Anmeldeschluss 29.09.2023 für alle Hunde die im CER Zuchtbuch übernommen sind.
Bitte helfen Sie mit, weitere ZTB Termine zu planen. Schreiben Sie eine Email an die Zuchtleitung ab wann Ihre Hunde an einer ZTB teilnehmen können. Wenn genügend Hunde zusammen kommen, versuchen wir auch kurzfristig ZTB Veranstaltungen zu organisieren.
Hunde die zur ZTB angemeldet werden, müssen bereits ins CER Zuchtbuch übernommen sein.
Bitte beachten Sie die neuen Anmeldeformulare hier.
Ohne Gewähr!
Richteränderungen, oder -umbesetzungen möglich!
Bitte melden Sie sich für die ZTB bei der Zuchtleitung an.
ZTB-Anmeldeformular
(Zum Ausfüllen des Formulars muss es heruntergeladen, in Acrobat Reader geöffnet und dann ausgefüllt werden. Danach ausdrucken und unterschreiben.)
Beschlussfassung durch den Vorstand zur Gebührenordnung:
Der Vorstand beschließt die Erhöhung der Gebühr für die HD – bzw. ED Auswertung ab 1.1.2023 auf folgende neuen Beträge:
Gebühr 130 € (bisher 110 €)
Gebühr für Mitglieder 65 € (bisher 55 €)
Ziffer II. Zuchtbezogene Gebühren der Gebührenordnung des CER e.V. ist
entsprechend anzupassen.
Begründung:
Auf Grund der ab November 2022 in Kraft getretenen Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte fallen für den Club diese erhöhten Gebühren an. Dies wurde dem Club durch ein Schreiben des für den Club tätigen Gutachters mitgeteilt. Diese dem Club entstehenden Gebühren sind vom Züchter bzw. Auftraggeber der Untersuchung über die Gebühr zu tragen. Um dies rechtswirksam zu ermöglichen ist die Gebührenordnung entsprechend zu ändern.
Einstimmig beschlossen am 30.12.2022
Liebe Mitglieder, Züchter und Deckrüden Besitzer,
uns allen liegen der Fortbestand und die Gesundheit unserer Rassen sehr am Herzen. Aus diesem Grund hat der Vorstand den Beschluss gefasst, einige bislang freiwillige Untersuchungen zu Pflichtuntersuchungen für unsere Zuchthunde zu machen. Es handelt sich um die Untersuchen zur Hüftgelenksdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED) und Patella Luxation (PL). Bei den Rassen Thailand Ridgeback und Shar Pei sind HD + ED ja bereits Pflichtuntersuchungen, sodass für diese lediglich die Änderungen zur PL Untersuchung neu sind. Die Untersuchungen HD und ED werden jetzt bei den Rassen Xoloitzcuintle und Perro sin Pelo del Peru bei den Varietäten groß und medium als Pflichtuntersuchung eingeführt.
Unser Ziel ist es, unseren wertvollen Genpool durch unsere hohen Zuchtstandards zu schützen und weiter zu entwickeln.
Nachfolgend finden Sie den Vorstandsbeschluss und alle Regeln im Detail.
Diese treten mit Wirkung vom 01.11.2022 in Kraft.
Der Vorstand
Einführung der Pflichtuntersuchungen auf Hüftgelenksdysplasie (HD) + Ellbogendysplasie (ED) bei den Rassen:
Xoloitzcuintle: Standardvarietät und Mittelvarietät,
Perro sin Pelo del Peru: die Varietäten groß und mittel.
Einführung der Pflichtuntersuchungen auf Patellaluxation (PL) bei allen Rassen und deren Größen, die vom Club für Exotische Rassehunde e.V. betreut werden.
Die Ergebnisse sind für bisher nicht zur Zuchttauglichkeit vorgestellte Hunde spätestens zur Erteilung der Zuchttauglichkeit der Zuchtleitung vorzulegen.
Für Hunde, die bereits vor dem 01.11.2022 zuchttauglich geschrieben wurden und diese Nachweise nicht vorlegen können, gelten die Bestandswahrungsregeln (siehe Durchführungsbestimmungen).
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01.11.2022 in Kraft.
Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmung – Medizinische Befunde
Hüftgelenksdysplasie (HD)
Pflichtuntersuchung für die Rassen: Shar Pei, Perro sin Pelo del Peru (groß und mittel), Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (Standard, mittel).
Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das HD-Gutachten
A1-2 (HD-0) „frei“
B1-2 (HD-I) „Grenzfall”
C1-2 (HD-II) “leicht” (mit Auflage)
ergibt.
Hunde mit mittlerer und schwerer HD (HD-D und HD-E) sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Hunde mit leichter HD (C1-2, HD-II) dürfen nur mit einem Hund verpaart werden, der HD-frei (A1-2, HD-0) oder HD-Grenzfall (B1-2, HD-I) hat.
1.1) Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüftgelenke darf erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres des betreffenden Hundes angefertigt werden. Die FCI Bestimmungen sind einzuhalten. Die Ahnentafel ist dem Röntgentierarzt vorzulegen, der diese mit dem HD-Stempel versieht. In allen Röntgenaufnahmen sind der volle Name des Hundes und die Chipnummer so einzutragen, dass sie nicht verändert werden können. Die Röntgenaufnahmen müssen von dem vom CER bestellten Gutachter ausgewertet werden.
1.2) Die Ahnentafel des Hundes muss unverzüglich nach erfolgtem Röntgen unter Angabe der vollständigen Adresse des Eigentümers an die Zuchtleitung geschickt werden. Sobald das Ergebnis der Auswertung vorliegt, wird dieses in die Ahnentafel eingetragen und mit dem Eigentümer des Hundes gem. Gebührenordnung abgerechnet.
Ellenbogendysplasie (ED)
Pflichtuntersuchung für die Rassen: Shar Pei, Perro sin Pelo del Peru (groß und mittel), Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (Standard, mittel).Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das ED-Gutachten
ED-0 (Frei)
ED-I (Grad I)
ED-II (Grad II) (mit Auflage)
ergibt.
Hunde mit ED-III (Grad III), sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Hunde mit ED-II (Grad II) dürfen nur mit einem Hund verpaart werden, der ED-0 oder ED-I (Grad I) hat. Es wird empfohlen das Hunde mit ED-I (Grad I) und ED-II (Grad II) nur mit ED-freien Hunden verpaart werden.
Hunde, die schon in der Zucht sind, müssen nicht nachgeröntgt werden. Eine Verpaarung ist dann nur mit Hunden mit ED-0 (frei) oder ED-I (Grad I) möglich.
2.1.) Die offizielle Röntgenaufnahme der Ellenbogengelenke darf erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres des betreffenden Hundes angefertigt werden. Die FCI Bestimmungen sind einzuhalten. Die Ahnentafel ist dem Röntgentierarzt vorzulegen, der diese mit dem ED-Stempel versieht. In allen Röntgenaufnahmen sind der volle Name des Hundes und die
Chipnummer so einzutragen, dass sie nicht verändert werden können. Die Röntgenaufnahmen müssen von dem vom CER bestellten Gutachter ausgewertet werden.
2.2.) Die Ahnentafel des Hundes muss unverzüglich nach erfolgtem Röntgen unter Angabe der vollständigen Adresse des Eigentümers an die Zuchtleitung geschickt werden. Sobald das Ergebnis der Auswertung vorliegt wird dieses in die Ahnentafel eingetragen und mit dem Eigentümer des Hundes gem. Gebührenordnung abgerechnet.
Patellaluxation
Pflichtuntersuchung für die Rassen: Chinese Crested Dogs, Perro sin Pelo del Peru (alle Varietäten), Shar Pei, Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (alle Varietäten).
Der vom Züchter/Halter in Anspruch genommene Tierarzt muss ein vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) angebotenes Fortbildungsseminar für die Vorsorgeuntersuchung auf Patellaluxation bei Hunden absolviert haben. Das Ergebnis muss auf einem CER-Formular „Untersuchung auf Patellaluxation (PL)“ dokumentiert werden.
PL – 0 ist ohne Auflage für die Zucht zugelassen
PL – 1 wird zur Zucht zugelassen mit der Auflage, dass nur mit einem
freien PL – 0 Hund verpaart werden darf, eine Kontrolle der PL muss bei
einem PL 1 Hund im 3 Lebensjahr wiederholt werden.
PL – 2,3 usw. sind von der Zucht ausgeschlossen
Ausländische Hunde, die zur Zucht (Zuchtmiete / Deckstation o.ä.) nach Deutschland verbracht werden, müssen die Zuchtzulassung nach den Richtlinien des CER absolvieren, unabhängig davon, ob sie in deutschem oder ausländischem Eigentum stehen.
Nach dem 01.01.2023 dürfen ungetestete Hunde nur noch mit nachweislich PL – 0, also freien Hunden verpaart werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Chinese Crested Dogs, Perro sin Pelo del Peru (alle Varietäten), Shar Pei, Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (alle Varietäten), bevor sie zur Zucht eingesetzt werden, die Untersuchung auf PL nachweisen. Der Zuchteinsatz von ungetesteten Hunden ist ab diesem Zeitpunkt untersagt.
Ungetestete Hunde, die vor dieser Regelung in der Zucht standen, dürfen nur mit getesteten freien Hunden (PL – 0) verpaart werden.
Bei im Ausland befindlichen Deckrüden sollte möglichst der Nachweis von einem in dem Land qualifizierten Tierarzt erbracht werden, bei nicht Erbringung des Nachweises, darf nur eine Hündin mit PL – 0 für den im Ausland stehenden Rüden verwendet werden.
Es liegt in der Verantwortung des Hündinnen- und des Deckrüdenbesitzers, die Untersuchungsergebnisse vor dem Deckakt zu prüfen. Die Ergebnisnachweise sind mit der Deckmeldung dem Zuchtbuchamt zur Verfügung zu stellen, sofern sie nicht anlässlich der Zuchttauglichkeitsbeurteilung im Ahnenpass eingetragen wurden.
Nach 3 Jahren wird eine Überprüfung der Verordnung auf Basis der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen stattfinden.
Beschlossen am 04.10.2022
Einstimmig.
Thema: Anteilige Übernahme der Spritkosten für die Studienteilnehmer
Vorstandsbeschluss zu Forschungsarbeiten zum Erhalt unserer Hunderassen:
Sofern Club-Mitglieder aufgrund einer Einladung des Vorstandes, an Untersuchungen / Studien für wissenschaftliche Grundlagenforschung etc. teilnehmen, wird der Club für Exotische Rassehunde e.V. sich anteilig an den Fahrtkosten beteiligen.
Es wird für jeden Fahrer nach Tankbeleg abgerechnet, der folgenden Nachweis vorlegt:
– Beleg für Volltanken unmittelbar nach seiner Rückkehr
– Der Club beteiligt sich mit 50 % an dem Rückkehrbeleg. Es wird also die Hälfte der Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt vom Club für Exotische Rassehunde e.V. übernommen.
Der Vorstand lädt in Frage kommende Mitglieder per E-Mail ein. Die Entscheidung wer teilnehmen kann, wird gemeinsam mit dem involvierten Forschungsteam getroffen. Anschließend bekommen die teilnehmenden Mitglieder per E-Mail alle notwendigen Informationen sowie eine Vertraulichkeitserklärung, die vor der Teilnahme unterschrieben zurückgesandt werden muss.
Abstimmungsergebnis:
5 Stimmen dafür
Beschluss zum Zuchtwarteinsatz:
Die Änderung der Spesenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung 11. Juli 2021 beschlossen.
In Anlehnung an die Spesenordnung des VDH für die Richtertätigkeit wurde beschlossen, das Tagegeld auf 50 € zu erhöhen.
Hier wird eine Tageszeit für die Reisezeiten angegeben die für die Zuchtwarttätigkeit nicht anwendbar ist.
Aus diesem Grund hat der Vorstand folgende Präzisierung für den Einsatz unserer Zuchtwarte beschlossen:
§ 8 Abrechnung Zuchtwart Zwingerkontrollen
Der durch den Verein berechtigte Zuchtwart erhält pro Zwingerkontrolle das Tagegeld 50 EUR und Entfernungspauschale 0,35 Euro pro Kilometer nach der Vereins-Spesenordnung. Diese Gebühren sind vor Ort vom Züchter zu bezahlen. Vor der Zwingerkontrolle übermittelt der Zuchtwart eine grobe Kosteneinschätzung an den Züchter .
§ 9 Abrechnung Zuchtwart Wurfkontrolle und Wurfabnahme
Der durch den Verein berechtigte Zuchtwart erhält pro Wurfkontrolle oder Wurfabnahme ein Tagegeld von 50 EUR und Entfernungspauschale 0,35 Euro pro Kilometer nach der Vereins-Spesenordnung.
Diese Gebühren sind vor Ort vom Züchter zu bezahlen. Vor der Wurfkontrolle bzw. Wurfabnahme übermittelt der Zuchtwart eine grobe Kosteneinschätzung an den Züchter.
Die Gebührenordnung ist unter römisch II. Zuchtbezogene Gebühren in der vorletzten Rubrik „Zuchtwartgebühr pro Besuch, die im Rahmen…zu zahlen ist“ in der Spalte Mitglieder entsprechend anzupassen. Der dort genannte Betrag ist zu entfernen. Dafür ist einzusetzen „siehe §§ 8 u. 9 Spesenordnung“
Korrekte Formulierung beschlossen am 30.12.2021 5 Ja Stimmen
Der Club für Exotische Rassehunde e.V. (CER) versteht sich als Rassehunde-Zuchtverein im Sinne der Satzung des Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Vereinszweck ist die Reinzucht der sog. Ursprungsrassen Chinese Crested Dog mit den Variationen Hairless und Powder-Puff (228), Perro sin Pelo del Peru (310), Xoloitzcuintle (234), Chinese Shar Pei (309) und Thailand Ridgeback (338) nach den bei der Fédération Cynologique Internationale (FCI) hinterlegten (gültigen) Standards. Diese Rassen sind teilweise mehrere Jahrtausende alt und kommen aus exotisch gelegenen Ländern, daher der Name des Vereins. Im Zeitalter des vermehrten Aussterbens vieler Tierarten, sehen wir es als sehr wichtige Aufgabe diese Rassen zu erhalten.
Der Verein agiert dabei ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Demgemäß fördert der Verein alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zweckes dienen. Dabei ist Grundlage die Erhaltung und Festigung des Rassehundes in seiner Rassereinheit aus dem Ursprung der “Mütterländer”, seinem Wesen, seiner Gesellschaftstauglichkeit, seiner Konstitution und seinem formvollendeten Erscheinungsbild. Darüber hinaus ergreift der Verein jegliche sich bietende Möglichkeit, HD und andere Erbkrankheiten zu bekämpfen. Die Mitglieder verpflichten sich Erbkrankheiten und sämtliche zuchtrelevanten Informationen der Zuchtleitung des CER anzuzeigen, damit erkrankte Hunde nicht in die Zucht gelangen.
Der Verein verfolgt seit längerem Diskussionen um Standards und die Argumente mancher Menschen, die aus dem Interpretieren wissenschaftlicher Texte, eigene Empfehlungen zur Beschränkung des Züchtens dieser Rassen in Deutschland immer wieder auf den Tisch bringen. Der Verein verpflichtet seine Mitglieder und Züchter nach sehr strengen Regeln zu züchten und stellt sicher, dass diese im Interesse der Tiere beachtet werden.
Somit distanziert sich der Verein unmissverständlich und in aller Entschiedenheit von Züchtern, die nicht Mitglied in einem dem VDH oder FCI angegliederten Zuchtverein sind und die durch Einzelfälle versuchen den Ruf und die Arbeit des Vereins und seiner Züchter zu beschädigen.
Der Vorstand
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The Club for Exotic Breeds in Germany (CER) follows the strict breeding rules along the statute of the German Association for Dogs (VDH). The sole purpose of the CER is the pure breeding of so-called original breeds like Chinese Crested Dog with the variations Hairless and Powder-Puff (228), Perro sin Pelo del Peru (310), Xoloitzcuintle (234), Chinese Shar Pei (309) and Thailand Ridgeback (338) along the (official) standards of the Fédération Cynologique Internationale (FCI). Some of these breeds are thousands of years old and come from exotic countries, hence the name of the association. In the age of extinction of many animal species, we see it as a very important task to sustainably support these breeds. The association acts thereby without any profit intention.
Our Club promotes all aspirations that serve the fulfillment of this purpose. The basis for this is the preservation and consolidation of the dog breeds in their racial unity from the origin of the “mother countries”, its essence, its suitability for society, its constitution and its perfect appearance. In addition, our Club takes every possible opportunity to fight HD and other hereditary diseases. All Club breeders must report any hereditary diseases as well as any relevant information to the breeding committee of the CER, so that diseased dogs do not get further used in breeding.
Our Club has long been pursuing discussions about standards and the arguments of some people who, inspired from the interpretation of scientific texts, repeatedly bring their own recommendations for restricting the breeding of these breeds in Germany to the table. Our Club ensures that its members and breeders do breed according to very strict rules and regularly checks that these are respected in the interest of the animals.
Consequently, our Club dissociates itself unequivocally and with absolute determination from isolated breeders (neither members of a VDH nor FCI associated breeding club), who are trying to damage the reputation and the work of the club and its breeders.
The Board
Was beinhaltet der “Wesenstest” in einer Zuchtzulassung? Wie könnten die Anforderungen gestaltet sein? Worauf sollte man möglicherweise vorbereitet sein.
Der VDH hat ein interessantes Video veröffentlicht, in dem mögliche Verhaltensstichproben im Rahmen einer Zuchtzulassung vorgestellt und erörtert werden.
https://www.vdh.de/service/zuchtzulassung/