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Vonredaktion

ZTB Termine – aktualisiert

VDH-Video zu Verhaltensstichproben im Rahmen der Zuchtzulassung

Was beinhaltet der “Wesenstest” in einer Zuchtzulassung? Wie könnten die Anforderungen gestaltet sein? Worauf sollte man möglicherweise vorbereitet sein.

Der VDH hat ein interessantes Video veröffentlicht, in dem mögliche Verhaltensstichproben im Rahmen einer Zuchtzulassung vorgestellt und erörtert werden.

https://www.vdh.de/service/zuchtzulassung/


ZTB Termine

2023

Bitte beachten:
auch wir müssen uns an die jeweilig gesetzlich vorgeschriebenen Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie halten.
Daher kann es passieren dass die Termine aus diesen Gründen, möglicherweise auch kurzfristig, abgesagt werden müssen.

07.10.2023 in Baunatal, Richter: Herr H. Wagner
Anmeldeschluss 29.09.2023 für alle Hunde die im CER Zuchtbuch übernommen sind.

 

Bitte helfen Sie mit, weitere ZTB Termine zu planen. Schreiben Sie eine Email an  die Zuchtleitung ab wann Ihre Hunde an einer ZTB teilnehmen können. Wenn genügend Hunde zusammen kommen, versuchen wir auch kurzfristig ZTB Veranstaltungen zu organisieren.

Hunde die zur ZTB angemeldet werden, müssen bereits ins CER Zuchtbuch übernommen sein.

Bitte beachten Sie die neuen Anmeldeformulare hier.

Ohne Gewähr!

Richteränderungen, oder -umbesetzungen möglich!

Bitte melden Sie  sich für die ZTB bei der Zuchtleitung an.
ZTB-Anmeldeformular

(Zum Ausfüllen des Formulars muss es heruntergeladen, in Acrobat Reader geöffnet und dann ausgefüllt werden. Danach ausdrucken und unterschreiben.)

Vonredaktion

Vorstandsbeschlüsse

Vorstandsbeschluss vom 30. Dezember 2022

Beschlussfassung durch den Vorstand zur Gebührenordnung:

Der Vorstand beschließt die Erhöhung der Gebühr für die HD – bzw. ED Auswertung ab 1.1.2023 auf folgende neuen Beträge:
Gebühr   130 € (bisher 110 €)
Gebühr für Mitglieder    65 € (bisher 55 €)
Ziffer II. Zuchtbezogene Gebühren der Gebührenordnung des CER e.V. ist
entsprechend anzupassen.
Begründung:
Auf Grund der ab November 2022 in Kraft getretenen Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte fallen für den Club diese erhöhten Gebühren an. Dies wurde dem Club durch ein Schreiben des für den Club tätigen Gutachters mitgeteilt. Diese dem Club entstehenden Gebühren sind vom Züchter bzw. Auftraggeber der Untersuchung über die Gebühr zu tragen. Um dies rechtswirksam zu ermöglichen ist die Gebührenordnung entsprechend zu ändern.

Einstimmig beschlossen am 30.12.2022


Vorstandsbeschluss vom 04. Oktober 2022

Liebe Mitglieder, Züchter und Deckrüden Besitzer,

uns allen liegen der Fortbestand und die Gesundheit unserer Rassen sehr am Herzen. Aus diesem Grund hat der Vorstand den Beschluss gefasst, einige bislang freiwillige Untersuchungen zu Pflichtuntersuchungen für unsere Zuchthunde zu machen. Es handelt sich um die Untersuchen zur Hüftgelenksdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED) und Patella Luxation (PL).  Bei den Rassen Thailand Ridgeback und Shar Pei sind HD + ED ja bereits Pflichtuntersuchungen, sodass für diese lediglich die Änderungen zur PL Untersuchung neu sind. Die Untersuchungen HD und ED werden jetzt bei den Rassen Xoloitzcuintle und Perro sin Pelo del Peru bei den Varietäten groß und medium als Pflichtuntersuchung eingeführt.

Unser Ziel ist es, unseren wertvollen Genpool durch unsere hohen Zuchtstandards zu schützen und weiter zu entwickeln.

Nachfolgend finden Sie den Vorstandsbeschluss und alle Regeln im Detail.

Diese treten mit Wirkung vom 01.11.2022 in Kraft.

Der Vorstand

Vorstandsbeschluss

Einführung der Pflichtuntersuchungen auf Hüftgelenksdysplasie (HD) + Ellbogendysplasie (ED) bei den Rassen:

Xoloitzcuintle: Standardvarietät und Mittelvarietät,
Perro sin Pelo del Peru: die Varietäten groß und mittel.

Einführung der Pflichtuntersuchungen auf Patellaluxation (PL) bei allen Rassen und deren Größen, die vom Club für Exotische Rassehunde e.V. betreut werden.

Die Ergebnisse sind für bisher nicht zur Zuchttauglichkeit vorgestellte Hunde spätestens zur Erteilung der Zuchttauglichkeit der Zuchtleitung vorzulegen.

Für Hunde, die bereits vor dem 01.11.2022 zuchttauglich geschrieben wurden und diese Nachweise nicht vorlegen können, gelten die Bestandswahrungsregeln (siehe Durchführungsbestimmungen).

Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01.11.2022 in Kraft.

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmung – Medizinische Befunde

Hüftgelenksdysplasie (HD)
Pflichtuntersuchung für die Rassen: Shar Pei, Perro sin Pelo del Peru (groß und mittel), Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (Standard, mittel).

Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das HD-Gutachten

A1-2 (HD-0) „frei“
B1-2 (HD-I) „Grenzfall”
C1-2 (HD-II) “leicht” (mit Auflage)
ergibt.

Hunde mit mittlerer und schwerer HD (HD-D und HD-E) sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Hunde mit leichter HD (C1-2, HD-II) dürfen nur mit einem Hund verpaart werden, der HD-frei (A1-2, HD-0) oder HD-Grenzfall (B1-2, HD-I) hat.

1.1) Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüftgelenke darf erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres des betreffenden Hundes angefertigt werden. Die FCI Bestimmungen sind einzuhalten. Die Ahnentafel ist dem Röntgentierarzt vorzulegen, der diese mit dem HD-Stempel versieht. In allen Röntgenaufnahmen sind der volle Name des Hundes und die Chipnummer so einzutragen, dass sie nicht verändert werden können. Die Röntgenaufnahmen müssen von dem vom CER bestellten Gutachter ausgewertet werden.

1.2) Die Ahnentafel des Hundes muss unverzüglich nach erfolgtem Röntgen unter Angabe der vollständigen Adresse des Eigentümers an die Zuchtleitung geschickt werden. Sobald das Ergebnis der Auswertung vorliegt, wird dieses in die Ahnentafel eingetragen und mit dem Eigentümer des Hundes gem. Gebührenordnung abgerechnet.

Ellenbogendysplasie (ED)

Pflichtuntersuchung für die Rassen: Shar Pei, Perro sin Pelo del Peru (groß und mittel), Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (Standard, mittel).Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das ED-Gutachten

ED-0 (Frei)
ED-I (Grad I)
ED-II (Grad II) (mit Auflage)
ergibt.

Hunde mit ED-III (Grad III), sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Hunde mit ED-II (Grad II) dürfen nur mit einem Hund verpaart werden, der ED-0 oder ED-I (Grad I) hat. Es wird empfohlen das Hunde mit ED-I (Grad I) und ED-II (Grad II) nur mit ED-freien Hunden verpaart werden.
Hunde, die schon in der Zucht sind, müssen nicht nachgeröntgt werden. Eine Verpaarung ist dann nur mit Hunden mit ED-0 (frei) oder ED-I (Grad I) möglich.

2.1.) Die offizielle Röntgenaufnahme der Ellenbogengelenke darf erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres des betreffenden Hundes angefertigt werden. Die FCI Bestimmungen sind einzuhalten. Die Ahnentafel ist dem Röntgentierarzt vorzulegen, der diese mit dem ED-Stempel versieht. In allen Röntgenaufnahmen sind der volle Name des Hundes und die
Chipnummer so einzutragen, dass sie nicht verändert werden können. Die Röntgenaufnahmen müssen von dem vom CER bestellten Gutachter ausgewertet werden.

2.2.) Die Ahnentafel des Hundes muss unverzüglich nach erfolgtem Röntgen unter Angabe der vollständigen Adresse des Eigentümers an die Zuchtleitung geschickt werden. Sobald das Ergebnis der Auswertung vorliegt wird dieses in die Ahnentafel eingetragen und mit dem Eigentümer des Hundes gem. Gebührenordnung abgerechnet.

Patellaluxation

Pflichtuntersuchung für die Rassen: Chinese Crested Dogs, Perro sin Pelo del Peru (alle Varietäten), Shar Pei, Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (alle Varietäten).

Der vom Züchter/Halter in Anspruch genommene Tierarzt muss ein vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) angebotenes Fortbildungsseminar für die Vorsorgeuntersuchung auf Patellaluxation bei Hunden absolviert haben. Das Ergebnis muss auf einem CER-Formular „Untersuchung auf Patellaluxation (PL)“ dokumentiert werden.

PL – 0 ist ohne Auflage für die Zucht zugelassen
PL – 1 wird zur Zucht zugelassen mit der Auflage, dass nur mit einem
freien PL – 0 Hund verpaart werden darf, eine Kontrolle der PL muss bei
einem PL 1 Hund im 3 Lebensjahr wiederholt werden.
PL – 2,3 usw. sind von der Zucht ausgeschlossen

Ausländische Hunde, die zur Zucht (Zuchtmiete / Deckstation o.ä.) nach Deutschland verbracht werden, müssen die Zuchtzulassung nach den Richtlinien des CER absolvieren, unabhängig davon, ob sie in deutschem oder ausländischem Eigentum stehen.

Nach dem 01.01.2023 dürfen ungetestete Hunde nur noch mit nachweislich PL – 0, also freien Hunden verpaart werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Chinese Crested Dogs, Perro sin Pelo del Peru (alle Varietäten), Shar Pei, Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (alle Varietäten), bevor sie zur Zucht eingesetzt werden, die Untersuchung auf PL nachweisen. Der Zuchteinsatz von ungetesteten Hunden ist ab diesem Zeitpunkt untersagt.

Ungetestete Hunde, die vor dieser Regelung in der Zucht standen, dürfen nur mit getesteten freien Hunden (PL – 0) verpaart werden.
Bei im Ausland befindlichen Deckrüden sollte möglichst der Nachweis von einem in dem Land qualifizierten Tierarzt erbracht werden, bei nicht Erbringung des Nachweises, darf nur eine Hündin mit PL – 0 für den im Ausland stehenden Rüden verwendet werden.

Es liegt in der Verantwortung des Hündinnen- und des Deckrüdenbesitzers, die Untersuchungsergebnisse vor dem Deckakt zu prüfen. Die Ergebnisnachweise sind mit der Deckmeldung dem Zuchtbuchamt zur Verfügung zu stellen, sofern sie nicht anlässlich der Zuchttauglichkeitsbeurteilung im Ahnenpass eingetragen wurden.

Nach 3 Jahren wird eine Überprüfung der Verordnung auf Basis der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen stattfinden.

Beschlossen am 04.10.2022
Einstimmig.


Vorstandsbeschluss vom 14. August 2022

Thema: Anteilige Übernahme der Spritkosten für die Studienteilnehmer

Vorstandsbeschluss zu Forschungsarbeiten zum Erhalt unserer Hunderassen:

Sofern Club-Mitglieder aufgrund einer Einladung des Vorstandes, an Untersuchungen / Studien für wissenschaftliche Grundlagenforschung etc. teilnehmen, wird der Club für Exotische Rassehunde e.V. sich anteilig an den Fahrtkosten beteiligen.

Es wird für jeden Fahrer nach Tankbeleg abgerechnet, der folgenden Nachweis vorlegt:
– Beleg für Volltanken unmittelbar nach seiner Rückkehr

– Der Club beteiligt sich mit 50 % an dem Rückkehrbeleg. Es wird also die Hälfte der Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt vom Club für Exotische Rassehunde e.V. übernommen.

Der Vorstand lädt in Frage kommende Mitglieder per E-Mail ein. Die Entscheidung wer teilnehmen kann, wird gemeinsam mit dem involvierten Forschungsteam getroffen. Anschließend bekommen die teilnehmenden Mitglieder per E-Mail alle notwendigen Informationen sowie eine Vertraulichkeitserklärung, die vor der Teilnahme unterschrieben zurückgesandt werden muss.

Abstimmungsergebnis:
5 Stimmen dafür


Vorstandsbeschluss am 30.12.2021

Beschluss zum Zuchtwarteinsatz:

Die Änderung der Spesenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung 11. Juli 2021 beschlossen.

In Anlehnung an die Spesenordnung des VDH für die Richtertätigkeit  wurde beschlossen, das Tagegeld auf 50 € zu  erhöhen.

Hier wird eine Tageszeit für die Reisezeiten angegeben die für die Zuchtwarttätigkeit nicht anwendbar ist.

Aus diesem Grund hat der Vorstand folgende Präzisierung für den Einsatz unserer Zuchtwarte beschlossen:

§ 8 Abrechnung Zuchtwart Zwingerkontrollen

Der durch den Verein berechtigte Zuchtwart erhält pro Zwingerkontrolle das Tagegeld 50 EUR und Entfernungspauschale 0,35 Euro pro Kilometer nach der Vereins-Spesenordnung. Diese Gebühren sind vor Ort vom Züchter zu bezahlen. Vor der Zwingerkontrolle übermittelt der Zuchtwart eine grobe Kosteneinschätzung an den Züchter .

§ 9 Abrechnung Zuchtwart Wurfkontrolle und Wurfabnahme

Der durch den Verein berechtigte Zuchtwart erhält pro Wurfkontrolle oder Wurfabnahme ein Tagegeld von 50 EUR und Entfernungspauschale 0,35 Euro pro Kilometer nach der Vereins-Spesenordnung.
Diese Gebühren sind vor Ort vom Züchter zu bezahlen. Vor der Wurfkontrolle bzw. Wurfabnahme übermittelt der Zuchtwart eine grobe Kosteneinschätzung an den Züchter.

Die Gebührenordnung ist unter römisch II. Zuchtbezogene Gebühren in der vorletzten Rubrik „Zuchtwartgebühr pro Besuch, die im Rahmen…zu zahlen ist“ in der Spalte Mitglieder entsprechend anzupassen. Der dort genannte Betrag ist zu entfernen. Dafür ist einzusetzen „siehe §§ 8 u. 9 Spesenordnung“

Korrekte Formulierung beschlossen am 30.12.2021 5 Ja Stimmen

Vonredaktion

News – Infos

 


Vereinsinformation

Der Club für Exotische Rassehunde e.V. (CER) versteht sich als Rassehunde-Zuchtverein im Sinne der Satzung des Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Vereinszweck ist die Reinzucht der sog. Ursprungsrassen Chinese Crested Dog mit den Variationen Hairless und Powder-Puff (228), Perro sin Pelo del Peru (310), Xoloitzcuintle (234), Chinese Shar Pei (309) und Thailand Ridgeback (338) nach den bei der Fédération Cynologique Internationale (FCI) hinterlegten (gültigen) Standards. Diese Rassen sind teilweise mehrere Jahrtausende alt und kommen aus exotisch gelegenen Ländern, daher der Name des Vereins. Im Zeitalter des vermehrten Aussterbens vieler Tierarten, sehen wir es als sehr wichtige Aufgabe diese Rassen zu erhalten.
Der Verein agiert dabei ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Demgemäß fördert der Verein alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zweckes dienen. Dabei ist Grundlage die Erhaltung und Festigung des Rassehundes in seiner Rassereinheit aus dem Ursprung der “Mütterländer”, seinem Wesen, seiner Gesellschaftstauglichkeit, seiner Konstitution und seinem formvollendeten Erscheinungsbild. Darüber hinaus ergreift der Verein jegliche sich bietende Möglichkeit, HD und andere Erbkrankheiten zu bekämpfen. Die Mitglieder verpflichten sich Erbkrankheiten und sämtliche zuchtrelevanten Informationen der Zuchtleitung des CER anzuzeigen, damit erkrankte Hunde nicht in die Zucht gelangen.

Der Verein verfolgt seit längerem Diskussionen um Standards und die Argumente mancher Menschen, die aus dem Interpretieren wissenschaftlicher Texte, eigene Empfehlungen zur Beschränkung des Züchtens dieser Rassen in Deutschland immer wieder auf den Tisch bringen. Der Verein verpflichtet seine Mitglieder und Züchter nach sehr strengen Regeln zu züchten und stellt sicher, dass diese im Interesse der Tiere beachtet werden.

Somit distanziert sich der Verein unmissverständlich und in aller Entschiedenheit von Züchtern, die nicht Mitglied in einem dem VDH oder FCI angegliederten Zuchtverein sind und die durch Einzelfälle versuchen den Ruf und die Arbeit des Vereins und seiner Züchter zu beschädigen.
Der Vorstand
—–
The Club for Exotic Breeds in Germany (CER) follows the strict breeding rules along the statute of the German Association for Dogs (VDH). The sole purpose of the CER is the pure breeding of so-called original breeds like Chinese Crested Dog with the variations Hairless and Powder-Puff (228), Perro sin Pelo del Peru (310), Xoloitzcuintle (234), Chinese Shar Pei (309) and Thailand Ridgeback (338) along the (official) standards of the Fédération Cynologique Internationale (FCI). Some of these breeds are thousands of years old and come from exotic countries, hence the name of the association. In the age of extinction of many animal species, we see it as a very important task to sustainably support these breeds. The association acts thereby without any profit intention.

Our Club promotes all aspirations that serve the fulfillment of this purpose. The basis for this is the preservation and consolidation of the dog breeds in their racial unity from the origin of the “mother countries”, its essence, its suitability for society, its constitution and its perfect appearance. In addition, our Club takes every possible opportunity to fight HD and other hereditary diseases. All Club breeders must report any hereditary diseases as well as any relevant information to the breeding committee of the CER, so that diseased dogs do not get further used in breeding.

Our Club has long been pursuing discussions about standards and the arguments of some people who, inspired from the interpretation of scientific texts, repeatedly bring their own recommendations for restricting the breeding of these breeds in Germany to the table. Our Club ensures that its members and breeders do breed according to very strict rules and regularly checks that these are respected in the interest of the animals.

Consequently, our Club dissociates itself unequivocally and with absolute determination from isolated breeders (neither members of a VDH nor FCI associated breeding club), who are trying to damage the reputation and the work of the club and its breeders.

The Board


VDH-Video zu Verhaltensstichproben im Rahmen der Zuchtzulassung

Was beinhaltet der “Wesenstest” in einer Zuchtzulassung? Wie könnten die Anforderungen gestaltet sein? Worauf sollte man möglicherweise vorbereitet sein.

Der VDH hat ein interessantes Video veröffentlicht, in dem mögliche Verhaltensstichproben im Rahmen einer Zuchtzulassung vorgestellt und erörtert werden.

https://www.vdh.de/service/zuchtzulassung/


 

Vonredaktion

Tierschutzhundeverordnung

Aktueller Stand

Melden Sie bewusst Ihre Hunde!

  • Wir sind mit Auflagen konfrontiert, die das Ausstellen manch unserer Rassen zu Beginn der neuen Saison massiv erschweren, das stimmt.
  • Unverschuldet und trotz strenger Standardzuchtregeln, die unsere Mitglieder seit Jahren befolgen, werten nun pauschale Aussagen ohne wissenschaftliche Beweise mancher Tierärzte unsere Rassen als Laune der Natur oder „skurril” und wollen das Teilnehmen an Ausstellungen verbieten. Letzteres Aufgrund der Empfehlungen aus dem „Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes” aus dem Jahr 1999, Abschnitt 2.1.1.1.6  Haarlosigkeit (Nackt).
  • Obwohl wir den Beweis gebracht haben, dass das Gutachten worauf sich diese respektierten Menschen stützen, wissenschaftlich nichts bewiesen hat bzw. sich auf die Schaffung neuer Monstrosität stützt, rollt eine einseitig dargestellte  ideologische Welle der Verurteilung durch Vorurteile (Fakten für die Nackten (exotischerassehunde.de).
  • Wir engagieren uns Tag für Tag für den Tierschutz und verurteilen aufs schärfste jegliches Experiment an Tieren. Noch schärfer kritisieren wir, dass manche möglicherweise gar Desinformation betreiben, in dem diese nur deren Sicht darstellen, ohne Rücksicht auf eine ausgewogene Darstellung der Fakten.
  • Nun stellt sich die Frage wie reagieren wir, wie reagieren Sie darauf: manche wollen alles absagen; manche fragen sich wie idiotisch das Ganze ist, usw.
  • Wir sagen ganz klar: es ist im Grunde eine massive Herausforderung, die uns endlich mal die Möglichkeit geben wird zu zeigen, dass unsere Rassen weder darunter leiden noch Schäden oder Schmerzen davon tragen, zum Beispiel wenig Fell zu haben.
  • Wichtiger Kontext: Die g e s a m t e Profession der Tierärzte wird zur Zeit selbst unter massiven Druck gesetzt, in die oben beschriebene Richtung zu agieren: es drohen sogar der Entzug der eigenen Lizenz: lesen Sie sich das in Ruhe durch. (Gutachten (tieraerztekammer-berlin.de)) Es basiert weiterhin auf dem 99er Gutachten und bleibt für Nackthunderassen wegen diesem unwissenschaftlichen Gutachten möglicherweise rufschädigend.
  • Überlegen Sie sich was es mit Ihnen machen würde, wenn Ihnen (z.B. als Selbständige/r) plötzlich die Freiheit für eigene berufliche Entscheidungen entzogen wird und man Ihnen mit einem Berufsverbot oder hohen Bußgeldern droht, weil Sie eine andere Meinung/Einschätzung als Ihre Berufskollegen haben.
  • Das bedeutet, es wird hier seit MONATEN sehr bewusst, sehr professionell und konsequent agiert, koordiniert und mit einem einzigen Ziel gearbeitet.
  • Wir nehmen dies sehr ernst und wir respektieren die Arbeit der Tierärzte, die deren Entscheidungen auf FAKTEN und nur auf FAKTEN fokussieren. Mehrmals haben wir an der passenden Stelle unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert, ohne Antwort. Wir haben Gutachten respektierter Tierärzten sogar mehrmals geliefert (Beweise sind da): ALLES wurde einfach konsequent i g n o r i e r t!
  • Das neue Tierschutzgesetz (Tierschutzhundeverordnung – aktueller Stand » VDH.de) führt dazu, dass manche Tierärzte von neuen Erkenntnissen sprechen. Etwas, was zeigen sollte, dass unsere Rassen tatsächlich eine Laune der Natur sind.
  • Dazu werden wir später Stellung nehmen, jedoch soweit hier: es wird weiterhin NUR interpretiert, ohne wissenschaftliche Belege und es wird erwartet, dass WIR den Beweis erbringen, unsere Rassen haben weder Leid, Schmerzen noch Schäden. Dies wurde uns von der Person attestiert, von der offiziellen Stelle, die die Bemühungen der Tierschutzbeauftragten vieler Länder koordiniert.
  • Nun wie stehen wir zu diesen Auflagen? Wir betonen erneut: wir respektieren das, was uns entgegen kommt und wollen Sie/Euch mit aller Kraft motivieren: Lassen Sie von Ihrem Tierarzt mit Fakten belegen, dass Ihre Hunde gesund sind und melden Sie Ihre Hunde! Auch wir sind mit vielen Tierärzten in Kontakt und diese bescheinigen uns zur Zeit nach einander, dass die Hunde die präsentiert werden absolut normal und unauffällig sind. Es gibt  die (mutigen) faktenorientierten Tierärzte, die sich nicht unter Druck setzen lassen.
  • Gehen Sie zu Ihrem Tierarzt*in, Lassen Sie ihn/sie diese Formblätter bewusst ausfüllen, zeigen Sie wie gesund Ihre Tiere sind, das wissen Sie ganz genau: die im VDH/Club für Exotische Rassehunde gezüchteten Hunde sind gesund und tragen weder Leiden noch Schäden noch Schmerzen davon, durch zum Beispiel wenig Haare zu haben.
  • Natürlich gibt es immer wieder absolute Ausnahmen, jedoch weisen die Hunde, die Sie zu Ausstellungen präsentieren, in der Regel keine solche Merkmale auf, außer dass diese nackt sind. Und im Übrigen die sog. “Defektträger”-Beweise zeigen nur eins, dass die Hunde wenig Fell haben…
  • Und wenn der/die Tierarzt*in nicht weiß, was „Zahnanomalien” bedeutet, dann legen Sie die Club Zuchtordnung vor, damit erklärt wird, was wir seit Jahren entlang der strikten Standardzucht Regeln der FCI beobachten.
  • Vor allem sammeln Sie die Rechnungen dieser Tierarztbesuche, denn diese werden zu einem späteren Zeitpunkt von Nutzen sein. Dokumentieren Sie alles, und wir nehmen den Ball auf.

Fazit: stellen Sie aus, melden Sie bei den Ausstellungen: zeigen Sie der Welt der Tierärzte, dass Ihre Hunde GANZ NORMALE liebe Hunde sind, die weder Leiden noch Schäden noch Schmerzen davon tragen, so zu sein wie sie sind!

Wenn nicht gemeldet wird, dann wird irgendwann der Punkt erreicht sein, dass Nackthunde hierzulande nur noch aus dem Ausland oder von Vermehrern kommen werden.

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