Der Vorstand hat beschlossen die Regelung für den Jugend Champion CER anlog der Sonderregelung des VDH ebenfalls für einen befristeten Zeitraum zu übernehmen:
Hunde, denen zum 30.12.20 noch eine Anwartschaft für die Erlangung des CER-Jugendchampions fehlt und die nach dem 1.3.20 noch die Startberechtigung in der Jugendklasse hatten, können diese durch eine Champion-Anwartschaft in einer anderen Klasse ersetzen, sofern der Hund bei Wiederbeginn der Ausstellungen das Alter für die Jugendklasse überschritten hat. Diese Regelung gilt für Teilnahmen an Ausstellungen bis zum 31.12.2020.
Die Jugend Champion Titel-Anwartschaft muss bis zum 31.12.2021 erlangt sein.
Beschlossen am 24.10.2020 mit 4 Ja-Stimmen.