Vorstandsbeschlüsse

Vonredaktion

Vorstandsbeschlüsse

Vorstandsbeschluss vom 30. Dezember 2022

Beschlussfassung durch den Vorstand zur Gebührenordnung:

Der Vorstand beschließt die Erhöhung der Gebühr für die HD – bzw. ED Auswertung ab 1.1.2023 auf folgende neuen Beträge:
Gebühr   130 € (bisher 110 €)
Gebühr für Mitglieder    65 € (bisher 55 €)
Ziffer II. Zuchtbezogene Gebühren der Gebührenordnung des CER e.V. ist
entsprechend anzupassen.
Begründung:
Auf Grund der ab November 2022 in Kraft getretenen Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte fallen für den Club diese erhöhten Gebühren an. Dies wurde dem Club durch ein Schreiben des für den Club tätigen Gutachters mitgeteilt. Diese dem Club entstehenden Gebühren sind vom Züchter bzw. Auftraggeber der Untersuchung über die Gebühr zu tragen. Um dies rechtswirksam zu ermöglichen ist die Gebührenordnung entsprechend zu ändern.

Einstimmig beschlossen am 30.12.2022


Vorstandsbeschluss vom 04. Oktober 2022

Liebe Mitglieder, Züchter und Deckrüden Besitzer,

uns allen liegen der Fortbestand und die Gesundheit unserer Rassen sehr am Herzen. Aus diesem Grund hat der Vorstand den Beschluss gefasst, einige bislang freiwillige Untersuchungen zu Pflichtuntersuchungen für unsere Zuchthunde zu machen. Es handelt sich um die Untersuchen zur Hüftgelenksdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED) und Patella Luxation (PL).  Bei den Rassen Thailand Ridgeback und Shar Pei sind HD + ED ja bereits Pflichtuntersuchungen, sodass für diese lediglich die Änderungen zur PL Untersuchung neu sind. Die Untersuchungen HD und ED werden jetzt bei den Rassen Xoloitzcuintle und Perro sin Pelo del Peru bei den Varietäten groß und medium als Pflichtuntersuchung eingeführt.

Unser Ziel ist es, unseren wertvollen Genpool durch unsere hohen Zuchtstandards zu schützen und weiter zu entwickeln.

Nachfolgend finden Sie den Vorstandsbeschluss und alle Regeln im Detail.

Diese treten mit Wirkung vom 01.11.2022 in Kraft.

Der Vorstand

Vorstandsbeschluss

Einführung der Pflichtuntersuchungen auf Hüftgelenksdysplasie (HD) + Ellbogendysplasie (ED) bei den Rassen:

Xoloitzcuintle: Standardvarietät und Mittelvarietät,
Perro sin Pelo del Peru: die Varietäten groß und mittel.

Einführung der Pflichtuntersuchungen auf Patellaluxation (PL) bei allen Rassen und deren Größen, die vom Club für Exotische Rassehunde e.V. betreut werden.

Die Ergebnisse sind für bisher nicht zur Zuchttauglichkeit vorgestellte Hunde spätestens zur Erteilung der Zuchttauglichkeit der Zuchtleitung vorzulegen.

Für Hunde, die bereits vor dem 01.11.2022 zuchttauglich geschrieben wurden und diese Nachweise nicht vorlegen können, gelten die Bestandswahrungsregeln (siehe Durchführungsbestimmungen).

Die Änderungen treten mit Wirkung vom 01.11.2022 in Kraft.

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmung – Medizinische Befunde

Hüftgelenksdysplasie (HD)
Pflichtuntersuchung für die Rassen: Shar Pei, Perro sin Pelo del Peru (groß und mittel), Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (Standard, mittel).

Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das HD-Gutachten

A1-2 (HD-0) „frei“
B1-2 (HD-I) „Grenzfall”
C1-2 (HD-II) “leicht” (mit Auflage)
ergibt.

Hunde mit mittlerer und schwerer HD (HD-D und HD-E) sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Hunde mit leichter HD (C1-2, HD-II) dürfen nur mit einem Hund verpaart werden, der HD-frei (A1-2, HD-0) oder HD-Grenzfall (B1-2, HD-I) hat.

1.1) Die offizielle Röntgenaufnahme der Hüftgelenke darf erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres des betreffenden Hundes angefertigt werden. Die FCI Bestimmungen sind einzuhalten. Die Ahnentafel ist dem Röntgentierarzt vorzulegen, der diese mit dem HD-Stempel versieht. In allen Röntgenaufnahmen sind der volle Name des Hundes und die Chipnummer so einzutragen, dass sie nicht verändert werden können. Die Röntgenaufnahmen müssen von dem vom CER bestellten Gutachter ausgewertet werden.

1.2) Die Ahnentafel des Hundes muss unverzüglich nach erfolgtem Röntgen unter Angabe der vollständigen Adresse des Eigentümers an die Zuchtleitung geschickt werden. Sobald das Ergebnis der Auswertung vorliegt, wird dieses in die Ahnentafel eingetragen und mit dem Eigentümer des Hundes gem. Gebührenordnung abgerechnet.

Ellenbogendysplasie (ED)

Pflichtuntersuchung für die Rassen: Shar Pei, Perro sin Pelo del Peru (groß und mittel), Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (Standard, mittel).Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das ED-Gutachten

ED-0 (Frei)
ED-I (Grad I)
ED-II (Grad II) (mit Auflage)
ergibt.

Hunde mit ED-III (Grad III), sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Hunde mit ED-II (Grad II) dürfen nur mit einem Hund verpaart werden, der ED-0 oder ED-I (Grad I) hat. Es wird empfohlen das Hunde mit ED-I (Grad I) und ED-II (Grad II) nur mit ED-freien Hunden verpaart werden.
Hunde, die schon in der Zucht sind, müssen nicht nachgeröntgt werden. Eine Verpaarung ist dann nur mit Hunden mit ED-0 (frei) oder ED-I (Grad I) möglich.

2.1.) Die offizielle Röntgenaufnahme der Ellenbogengelenke darf erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres des betreffenden Hundes angefertigt werden. Die FCI Bestimmungen sind einzuhalten. Die Ahnentafel ist dem Röntgentierarzt vorzulegen, der diese mit dem ED-Stempel versieht. In allen Röntgenaufnahmen sind der volle Name des Hundes und die
Chipnummer so einzutragen, dass sie nicht verändert werden können. Die Röntgenaufnahmen müssen von dem vom CER bestellten Gutachter ausgewertet werden.

2.2.) Die Ahnentafel des Hundes muss unverzüglich nach erfolgtem Röntgen unter Angabe der vollständigen Adresse des Eigentümers an die Zuchtleitung geschickt werden. Sobald das Ergebnis der Auswertung vorliegt wird dieses in die Ahnentafel eingetragen und mit dem Eigentümer des Hundes gem. Gebührenordnung abgerechnet.

Patellaluxation

Pflichtuntersuchung für die Rassen: Chinese Crested Dogs, Perro sin Pelo del Peru (alle Varietäten), Shar Pei, Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (alle Varietäten).

Der vom Züchter/Halter in Anspruch genommene Tierarzt muss ein vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) angebotenes Fortbildungsseminar für die Vorsorgeuntersuchung auf Patellaluxation bei Hunden absolviert haben. Das Ergebnis muss auf einem CER-Formular „Untersuchung auf Patellaluxation (PL)“ dokumentiert werden.

PL – 0 ist ohne Auflage für die Zucht zugelassen
PL – 1 wird zur Zucht zugelassen mit der Auflage, dass nur mit einem
freien PL – 0 Hund verpaart werden darf, eine Kontrolle der PL muss bei
einem PL 1 Hund im 3 Lebensjahr wiederholt werden.
PL – 2,3 usw. sind von der Zucht ausgeschlossen

Ausländische Hunde, die zur Zucht (Zuchtmiete / Deckstation o.ä.) nach Deutschland verbracht werden, müssen die Zuchtzulassung nach den Richtlinien des CER absolvieren, unabhängig davon, ob sie in deutschem oder ausländischem Eigentum stehen.

Nach dem 01.01.2023 dürfen ungetestete Hunde nur noch mit nachweislich PL – 0, also freien Hunden verpaart werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Chinese Crested Dogs, Perro sin Pelo del Peru (alle Varietäten), Shar Pei, Thailand Ridgeback und Xoloitzcuintle (alle Varietäten), bevor sie zur Zucht eingesetzt werden, die Untersuchung auf PL nachweisen. Der Zuchteinsatz von ungetesteten Hunden ist ab diesem Zeitpunkt untersagt.

Ungetestete Hunde, die vor dieser Regelung in der Zucht standen, dürfen nur mit getesteten freien Hunden (PL – 0) verpaart werden.
Bei im Ausland befindlichen Deckrüden sollte möglichst der Nachweis von einem in dem Land qualifizierten Tierarzt erbracht werden, bei nicht Erbringung des Nachweises, darf nur eine Hündin mit PL – 0 für den im Ausland stehenden Rüden verwendet werden.

Es liegt in der Verantwortung des Hündinnen- und des Deckrüdenbesitzers, die Untersuchungsergebnisse vor dem Deckakt zu prüfen. Die Ergebnisnachweise sind mit der Deckmeldung dem Zuchtbuchamt zur Verfügung zu stellen, sofern sie nicht anlässlich der Zuchttauglichkeitsbeurteilung im Ahnenpass eingetragen wurden.

Nach 3 Jahren wird eine Überprüfung der Verordnung auf Basis der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen stattfinden.

Beschlossen am 04.10.2022
Einstimmig.


Vorstandsbeschluss vom 14. August 2022

Thema: Anteilige Übernahme der Spritkosten für die Studienteilnehmer

Vorstandsbeschluss zu Forschungsarbeiten zum Erhalt unserer Hunderassen:

Sofern Club-Mitglieder aufgrund einer Einladung des Vorstandes, an Untersuchungen / Studien für wissenschaftliche Grundlagenforschung etc. teilnehmen, wird der Club für Exotische Rassehunde e.V. sich anteilig an den Fahrtkosten beteiligen.

Es wird für jeden Fahrer nach Tankbeleg abgerechnet, der folgenden Nachweis vorlegt:
– Beleg für Volltanken unmittelbar nach seiner Rückkehr

– Der Club beteiligt sich mit 50 % an dem Rückkehrbeleg. Es wird also die Hälfte der Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt vom Club für Exotische Rassehunde e.V. übernommen.

Der Vorstand lädt in Frage kommende Mitglieder per E-Mail ein. Die Entscheidung wer teilnehmen kann, wird gemeinsam mit dem involvierten Forschungsteam getroffen. Anschließend bekommen die teilnehmenden Mitglieder per E-Mail alle notwendigen Informationen sowie eine Vertraulichkeitserklärung, die vor der Teilnahme unterschrieben zurückgesandt werden muss.

Abstimmungsergebnis:
5 Stimmen dafür


Vorstandsbeschluss am 30.12.2021

Beschluss zum Zuchtwarteinsatz:

Die Änderung der Spesenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung 11. Juli 2021 beschlossen.

In Anlehnung an die Spesenordnung des VDH für die Richtertätigkeit  wurde beschlossen, das Tagegeld auf 50 € zu  erhöhen.

Hier wird eine Tageszeit für die Reisezeiten angegeben die für die Zuchtwarttätigkeit nicht anwendbar ist.

Aus diesem Grund hat der Vorstand folgende Präzisierung für den Einsatz unserer Zuchtwarte beschlossen:

§ 8 Abrechnung Zuchtwart Zwingerkontrollen

Der durch den Verein berechtigte Zuchtwart erhält pro Zwingerkontrolle das Tagegeld 50 EUR und Entfernungspauschale 0,35 Euro pro Kilometer nach der Vereins-Spesenordnung. Diese Gebühren sind vor Ort vom Züchter zu bezahlen. Vor der Zwingerkontrolle übermittelt der Zuchtwart eine grobe Kosteneinschätzung an den Züchter .

§ 9 Abrechnung Zuchtwart Wurfkontrolle und Wurfabnahme

Der durch den Verein berechtigte Zuchtwart erhält pro Wurfkontrolle oder Wurfabnahme ein Tagegeld von 50 EUR und Entfernungspauschale 0,35 Euro pro Kilometer nach der Vereins-Spesenordnung.
Diese Gebühren sind vor Ort vom Züchter zu bezahlen. Vor der Wurfkontrolle bzw. Wurfabnahme übermittelt der Zuchtwart eine grobe Kosteneinschätzung an den Züchter.

Die Gebührenordnung ist unter römisch II. Zuchtbezogene Gebühren in der vorletzten Rubrik „Zuchtwartgebühr pro Besuch, die im Rahmen…zu zahlen ist“ in der Spalte Mitglieder entsprechend anzupassen. Der dort genannte Betrag ist zu entfernen. Dafür ist einzusetzen „siehe §§ 8 u. 9 Spesenordnung“

Korrekte Formulierung beschlossen am 30.12.2021 5 Ja Stimmen

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