Fakten zum Gesetzentwurf Tierschutzgesetz

Vonredaktion

Fakten zum Gesetzentwurf Tierschutzgesetz

Aussterben mancher Hunderassen durch Gesetzentwurf vorprogrammiert! 

An alle Ministerpräsident:innen der Länder / An alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages / An alle Abgeordneten der Landtage aller Bundesländer

Sehr geehrte Ministerpräsidenten, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Mit großer Wertschätzung für Ihre unermüdliche und verantwortungsvolle Arbeit im Parlament wende ich mich heute an Sie. Ich bin mir bewusst, dass die Vielzahl und Komplexität der zu behandelnden Themen eine umfassende Kenntnis aller Details in jeder Angelegenheit nahezu unmöglich macht. Gerade deswegen möchte ich Ihnen einige wesentliche Hintergründe und Argumente zu der seit gestern im Bundeskabinett geplanten Gesetzgebung im Bereich des Tierschutzgesetzes darlegen, die meiner Meinung nach eine eingehendere Betrachtung erfordern. Es ist wichtig, dass dieses neue Gesetz nicht aus ideologischer Perspektive und kaum wissenschaftlicher Belastbarkeit verabschiedet wird (BMEL – Pressemitteilungen – Tierschutzgesetz im Bundeskabinett). 

Das geplante Tierschutzgesetz beinhaltet positive Aspekte wie die Regulierung des Online-Handels mit Tieren und das Vorgehen gegen illegalen Welpen Handel. Er positioniert sich auch gegen Qualzuchten, führt diesbezüglich jedoch zu erheblicher Rechtsunsicherheit und bedarf dringender weiterer Konkretisierung. Eine Zucht sollte nur verboten werden, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass bestimmte Merkmale zu Schmerzen oder Leiden führen.

Als verantwortungsvoller Vertreter exotischen Rassehunden sehe ich Bedrohungen für Haushunde durch diese Änderungen. Unsere exotischen Hunderassen, die seit Tausenden von Jahren in einer haarlosen Variante existieren, zeigen, dass geringe Behaarung eine natürliche Entwicklung ist und keine Qualzucht darstellt. Der Begriff “Qualzucht” ist unsachlich und stigmatisierend. Die geringe Behaarung bei Rassen wie dem Chinese Crested Dog, Perro sin Pelo del Peru und Xoloitzcuintle ist eine natürliche Entwicklung und keine „Qualzucht“.

Zahnbesonderheiten, verursacht durch das FOXI-3-Gen, sind kein Problem für diese Hunde. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg, dass diese mit Schmerzen oder Leiden verbunden ist. Haushunde, die ihr Futter vom Menschen erhalten, brauchen bestimmte Zähne, die für den Wolf lebensnotwendig sind, nicht mehr. Wäre die beschriebene Gebissbesonderheit und die schwache Behaarung für den „Nackthund“ ein Problem, dann wäre diese sicherlich schon ausgestorben oder sie liefen jaulend und abgemagert herum. Obwohl dies nicht der Fall ist, droht im Zuge der geänderten Normen ein vollständiges Zucht- und Ausstellungsverbot für diese k o m p l e t t e n Rassen.

Ein pauschales Ausstellungs- und Zuchtverbot wäre willkürlich und ungerechtfertigt. Vage Formulierungen im Gesetz führen zu subjektiven Rechtsinterpretationen und umfassenden Zuchtverboten. Die Symptome in §11b (https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html) sind zu unbestimmt und führen zu großer Rechtsunsicherheit. Laut einem Gutachten der European Food Safety Authority (EFSA) beeinträchtigt Haarlosigkeit die Lebensqualität dieser Hunde nicht.

Schon heute gibt es ideologisch gesteuerte Veterinäre, die im vorauseilenden Gehorsam Zuchtverbote für diese Rassen verfügen, Zwangskastrationen von sogenannten haarlosen Hunden anordnen und dafür sorgen, dass große und beliebte Hundeausstellungen nicht mehr durchgeführt werden können. Dieses Verhalten allein ist schon der Beweis, wozu die neuen Normen führen werden. Ein pauschales Ausstellungs- und/oder Zuchtverbot, wie es durch die geänderten Normen aufgrund der Aufnahme in einer Merkmalliste entstehen würde, wäre willkürlich und ungerechtfertigt, ja geradezu eine Katastrophe für die betroffenen Rassen. Andernorts wird viel Geld gegen das Aussterben von Arten ausgegeben, und hier wird das Aussterben durch Rechtsnormen pro-aktiv begünstigt: eine Schande für dieses Land!

So können unspezifische Symptombeschreibungen wie „Anomalien des Skelettsystems“ und „Fehlbildungen des Gebisses“ zu subjektiven Rechtsinterpretationen und pauschalen Zuchtverboten für normalgesunde Hunde unterschiedlichster Rassen führen. Vollständige Zuchtverbote für ganze Rassen wie die schwachbehaarten, die haarlosen, aber auch etwa den Dackel und andere kurzbeinige Rassen wären möglich. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg für einen tierschutzrelevanten Einfluss verschiedener Typen von Behaarung bei Hunden, und weitere Forschung ist notwendig, um die Bedeutung verschiedener Einflussfaktoren auf die Thermoregulation beim Hund zu klären.

Bitte nutzen Sie Ihr Mandat, um diese Verfahren zu stoppen und sicherzustellen, dass nur wissenschaftlich belegte Schäden und Leiden zu einem Zucht- oder Ausstellungsverbot führen. Verhindern Sie ein Gesetz, das das Ende vieler gesunder Hunderassen in Deutschland bedeuten könnte. Fordern Sie die Konkretisierung von Merkmalen auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Bitte lehnen Sie einen Gesetzes- und Verordnungstext ab, der nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert! Das Vertrauen Ihrer Wähler als Hundehalter dürfte Ihnen dann sicher sein. Schon im Voraus bedanke ich mich für Ihr Engagement für unsere Gemeinschaft der Liebhaber von Rassehunden.

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