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Vonredaktion

Fakten zum Gesetzentwurf Tierschutzgesetz

Aussterben mancher Hunderassen durch Gesetzentwurf vorprogrammiert! 

An alle Ministerpräsident:innen der Länder / An alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages / An alle Abgeordneten der Landtage aller Bundesländer

Sehr geehrte Ministerpräsidenten, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Mit großer Wertschätzung für Ihre unermüdliche und verantwortungsvolle Arbeit im Parlament wende ich mich heute an Sie. Ich bin mir bewusst, dass die Vielzahl und Komplexität der zu behandelnden Themen eine umfassende Kenntnis aller Details in jeder Angelegenheit nahezu unmöglich macht. Gerade deswegen möchte ich Ihnen einige wesentliche Hintergründe und Argumente zu der seit gestern im Bundeskabinett geplanten Gesetzgebung im Bereich des Tierschutzgesetzes darlegen, die meiner Meinung nach eine eingehendere Betrachtung erfordern. Es ist wichtig, dass dieses neue Gesetz nicht aus ideologischer Perspektive und kaum wissenschaftlicher Belastbarkeit verabschiedet wird (BMEL – Pressemitteilungen – Tierschutzgesetz im Bundeskabinett). 

Das geplante Tierschutzgesetz beinhaltet positive Aspekte wie die Regulierung des Online-Handels mit Tieren und das Vorgehen gegen illegalen Welpen Handel. Er positioniert sich auch gegen Qualzuchten, führt diesbezüglich jedoch zu erheblicher Rechtsunsicherheit und bedarf dringender weiterer Konkretisierung. Eine Zucht sollte nur verboten werden, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass bestimmte Merkmale zu Schmerzen oder Leiden führen.

Als verantwortungsvoller Vertreter exotischen Rassehunden sehe ich Bedrohungen für Haushunde durch diese Änderungen. Unsere exotischen Hunderassen, die seit Tausenden von Jahren in einer haarlosen Variante existieren, zeigen, dass geringe Behaarung eine natürliche Entwicklung ist und keine Qualzucht darstellt. Der Begriff “Qualzucht” ist unsachlich und stigmatisierend. Die geringe Behaarung bei Rassen wie dem Chinese Crested Dog, Perro sin Pelo del Peru und Xoloitzcuintle ist eine natürliche Entwicklung und keine „Qualzucht“.

Zahnbesonderheiten, verursacht durch das FOXI-3-Gen, sind kein Problem für diese Hunde. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg, dass diese mit Schmerzen oder Leiden verbunden ist. Haushunde, die ihr Futter vom Menschen erhalten, brauchen bestimmte Zähne, die für den Wolf lebensnotwendig sind, nicht mehr. Wäre die beschriebene Gebissbesonderheit und die schwache Behaarung für den „Nackthund“ ein Problem, dann wäre diese sicherlich schon ausgestorben oder sie liefen jaulend und abgemagert herum. Obwohl dies nicht der Fall ist, droht im Zuge der geänderten Normen ein vollständiges Zucht- und Ausstellungsverbot für diese k o m p l e t t e n Rassen.

Ein pauschales Ausstellungs- und Zuchtverbot wäre willkürlich und ungerechtfertigt. Vage Formulierungen im Gesetz führen zu subjektiven Rechtsinterpretationen und umfassenden Zuchtverboten. Die Symptome in §11b (https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html) sind zu unbestimmt und führen zu großer Rechtsunsicherheit. Laut einem Gutachten der European Food Safety Authority (EFSA) beeinträchtigt Haarlosigkeit die Lebensqualität dieser Hunde nicht.

Schon heute gibt es ideologisch gesteuerte Veterinäre, die im vorauseilenden Gehorsam Zuchtverbote für diese Rassen verfügen, Zwangskastrationen von sogenannten haarlosen Hunden anordnen und dafür sorgen, dass große und beliebte Hundeausstellungen nicht mehr durchgeführt werden können. Dieses Verhalten allein ist schon der Beweis, wozu die neuen Normen führen werden. Ein pauschales Ausstellungs- und/oder Zuchtverbot, wie es durch die geänderten Normen aufgrund der Aufnahme in einer Merkmalliste entstehen würde, wäre willkürlich und ungerechtfertigt, ja geradezu eine Katastrophe für die betroffenen Rassen. Andernorts wird viel Geld gegen das Aussterben von Arten ausgegeben, und hier wird das Aussterben durch Rechtsnormen pro-aktiv begünstigt: eine Schande für dieses Land!

So können unspezifische Symptombeschreibungen wie „Anomalien des Skelettsystems“ und „Fehlbildungen des Gebisses“ zu subjektiven Rechtsinterpretationen und pauschalen Zuchtverboten für normalgesunde Hunde unterschiedlichster Rassen führen. Vollständige Zuchtverbote für ganze Rassen wie die schwachbehaarten, die haarlosen, aber auch etwa den Dackel und andere kurzbeinige Rassen wären möglich. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg für einen tierschutzrelevanten Einfluss verschiedener Typen von Behaarung bei Hunden, und weitere Forschung ist notwendig, um die Bedeutung verschiedener Einflussfaktoren auf die Thermoregulation beim Hund zu klären.

Bitte nutzen Sie Ihr Mandat, um diese Verfahren zu stoppen und sicherzustellen, dass nur wissenschaftlich belegte Schäden und Leiden zu einem Zucht- oder Ausstellungsverbot führen. Verhindern Sie ein Gesetz, das das Ende vieler gesunder Hunderassen in Deutschland bedeuten könnte. Fordern Sie die Konkretisierung von Merkmalen auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Bitte lehnen Sie einen Gesetzes- und Verordnungstext ab, der nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert! Das Vertrauen Ihrer Wähler als Hundehalter dürfte Ihnen dann sicher sein. Schon im Voraus bedanke ich mich für Ihr Engagement für unsere Gemeinschaft der Liebhaber von Rassehunden.

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Vonredaktion

ZTB Termine – aktualisiert

VDH-Video zu Verhaltensstichproben im Rahmen der Zuchtzulassung

Was beinhaltet der “Wesenstest” in einer Zuchtzulassung? Wie könnten die Anforderungen gestaltet sein? Worauf sollte man möglicherweise vorbereitet sein.

Der VDH hat ein interessantes Video veröffentlicht, in dem mögliche Verhaltensstichproben im Rahmen einer Zuchtzulassung vorgestellt und erörtert werden.

https://www.vdh.de/service/zuchtzulassung/


ZTB Termine

2024

08.06.2024 in Baunatal, Richter: Frau D. Renz
Anmeldeschluss 30.05.2024 für alle Hunde die im CER Zuchtbuch übernommen sind
05.10.2024 in Baunatal, Richter: wird noch bekannt gegeben
Anmeldeschluss 27.09.2024 für alle Hunde die im CER Zuchtbuch übernommen sind

 

Bitte helfen Sie mit, weitere ZTB Termine zu planen. Schreiben Sie eine Email an  die Zuchtleitung ab wann Ihre Hunde an einer ZTB teilnehmen können. Wenn genügend Hunde zusammen kommen, versuchen wir auch kurzfristig ZTB Veranstaltungen zu organisieren.

Hunde die zur ZTB angemeldet werden, müssen bereits ins CER Zuchtbuch übernommen sein.

Ohne Gewähr!

Richteränderungen, oder -umbesetzungen möglich!

Bitte melden Sie  sich für die ZTB bei der Zuchtleitung an.
ZTB-Anmeldeformular

(Zum Ausfüllen des Formulars muss es heruntergeladen, in Acrobat Reader geöffnet und dann ausgefüllt werden. Danach ausdrucken und unterschreiben.)

Vonredaktion

News – Infos

 


Vereinsinformation

Der Club für Exotische Rassehunde e.V. (CER) versteht sich als Rassehunde-Zuchtverein im Sinne der Satzung des Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Vereinszweck ist die Reinzucht der sog. Ursprungsrassen Chinese Crested Dog mit den Variationen Hairless und Powder-Puff (228), Perro sin Pelo del Peru (310), Xoloitzcuintle (234), Chinese Shar Pei (309) und Thailand Ridgeback (338) nach den bei der Fédération Cynologique Internationale (FCI) hinterlegten (gültigen) Standards. Diese Rassen sind teilweise mehrere Jahrtausende alt und kommen aus exotisch gelegenen Ländern, daher der Name des Vereins. Im Zeitalter des vermehrten Aussterbens vieler Tierarten, sehen wir es als sehr wichtige Aufgabe diese Rassen zu erhalten.
Der Verein agiert dabei ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Demgemäß fördert der Verein alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zweckes dienen. Dabei ist Grundlage die Erhaltung und Festigung des Rassehundes in seiner Rassereinheit aus dem Ursprung der “Mütterländer”, seinem Wesen, seiner Gesellschaftstauglichkeit, seiner Konstitution und seinem formvollendeten Erscheinungsbild. Darüber hinaus ergreift der Verein jegliche sich bietende Möglichkeit, HD und andere Erbkrankheiten zu bekämpfen. Die Mitglieder verpflichten sich Erbkrankheiten und sämtliche zuchtrelevanten Informationen der Zuchtleitung des CER anzuzeigen, damit erkrankte Hunde nicht in die Zucht gelangen.

Der Verein verfolgt seit längerem Diskussionen um Standards und die Argumente mancher Menschen, die aus dem Interpretieren wissenschaftlicher Texte, eigene Empfehlungen zur Beschränkung des Züchtens dieser Rassen in Deutschland immer wieder auf den Tisch bringen. Der Verein verpflichtet seine Mitglieder und Züchter nach sehr strengen Regeln zu züchten und stellt sicher, dass diese im Interesse der Tiere beachtet werden.

Somit distanziert sich der Verein unmissverständlich und in aller Entschiedenheit von Züchtern, die nicht Mitglied in einem dem VDH oder FCI angegliederten Zuchtverein sind und die durch Einzelfälle versuchen den Ruf und die Arbeit des Vereins und seiner Züchter zu beschädigen.
Der Vorstand
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The Club for Exotic Breeds in Germany (CER) follows the strict breeding rules along the statute of the German Association for Dogs (VDH). The sole purpose of the CER is the pure breeding of so-called original breeds like Chinese Crested Dog with the variations Hairless and Powder-Puff (228), Perro sin Pelo del Peru (310), Xoloitzcuintle (234), Chinese Shar Pei (309) and Thailand Ridgeback (338) along the (official) standards of the Fédération Cynologique Internationale (FCI). Some of these breeds are thousands of years old and come from exotic countries, hence the name of the association. In the age of extinction of many animal species, we see it as a very important task to sustainably support these breeds. The association acts thereby without any profit intention.

Our Club promotes all aspirations that serve the fulfillment of this purpose. The basis for this is the preservation and consolidation of the dog breeds in their racial unity from the origin of the “mother countries”, its essence, its suitability for society, its constitution and its perfect appearance. In addition, our Club takes every possible opportunity to fight HD and other hereditary diseases. All Club breeders must report any hereditary diseases as well as any relevant information to the breeding committee of the CER, so that diseased dogs do not get further used in breeding.

Our Club has long been pursuing discussions about standards and the arguments of some people who, inspired from the interpretation of scientific texts, repeatedly bring their own recommendations for restricting the breeding of these breeds in Germany to the table. Our Club ensures that its members and breeders do breed according to very strict rules and regularly checks that these are respected in the interest of the animals.

Consequently, our Club dissociates itself unequivocally and with absolute determination from isolated breeders (neither members of a VDH nor FCI associated breeding club), who are trying to damage the reputation and the work of the club and its breeders.

The Board


VDH-Video zu Verhaltensstichproben im Rahmen der Zuchtzulassung

Was beinhaltet der “Wesenstest” in einer Zuchtzulassung? Wie könnten die Anforderungen gestaltet sein? Worauf sollte man möglicherweise vorbereitet sein.

Der VDH hat ein interessantes Video veröffentlicht, in dem mögliche Verhaltensstichproben im Rahmen einer Zuchtzulassung vorgestellt und erörtert werden.

https://www.vdh.de/service/zuchtzulassung/


 

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